Der Meldepflicht von Datenpannen wird in einem höheren Ausmaß nachgekommen, also vor dem 25. Mai 2018. Dies belegt die deutlich gestiegene Anzahl von Meldungen. Seit dem 25. Mai wurden von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) insgesamt 1.004 Datenschutzverletzungen in Deutschland registriert. Einen schwerwiegenden Verstoß meldete auch eine Gemeinde in Brandenburg. Vor kurzem erregte diese Kommune mit einer Datenschutzverletzung die öffentliche Aufmerksamkeit, als sie die Lebensläufe von Sicherheitspartnern, mit zum Teil sensiblen Informationen, auf ihrer Website veröffentlichte. Es handelte sich laut dem Bericht um eine Bewerbung mit Lebenslauf. Diese war im Sitzungsportal des Gemeinderates mehrere Wochen für jedermann einsehbar.
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 gilt für Behörden, Vereine und Unternehmen eine neue und verschärfte Meldepflicht von Datenpannen. Gemäß Artikel 33 DSGVO müssen Datenschutzverletzungen nun innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt ebenfalls für kommunale Verwaltungen auch wenn diese nicht von Bußgeldzahlungen betroffen sind. Datenpannen können direkt bei der BfDI oder bei den zuständigen Landesbehörden gemeldet werden.
Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de