Der Bundestag hat am Freitag, 12. Oktober 2018, den Entwurf der Bundesregierung für ein Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (19/4674) nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf soll das nationale Datenschutzrecht an die EU-Verordnung (EU) 2016 / 679 anpassen und setzt die EU-Richtlinie (EU) 2016 / 680 in deutsches Recht um. Nach der 2017 beschlossenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes soll nun auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes an die seit Mai dieses Jahres geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden.

Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Er soll zugleich der Umsetzung einer EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres dienen.

Änderung von 154 Fachgesetzen

Der Gesetzentwurf sieht laut Bundesinnenministerium in 154 Fachgesetzen fast aller Ressorts Änderungen vor. Zu den Regelungsschwerpunkten zählen dabei der Vorlage zufolge etwa Anpassungen von Begriffsbestimmungen und von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sowie Regelungen zu den Betroffenenrechten. Ferner sollen durch Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz unter anderem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, „dass sensible Informationen durch zivilgesellschaftliche Träger im Rahmen von Deradikalisierungsprogrammen verarbeitet und im Einzelfall an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können.

In der Debatte wird ebenfalls der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016 / 680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 (19/4671) beraten. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen werden. (Quelle: Deutscher Bundestag)

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw41-de-datenschutz-anpassung/572348

    Verpassen sie keine Beiträge mehr!

    Wenn Ihnen dieser Beitrag gefällt, abonnieren Sie unsere Newsletter. Dann entgeht Ihnen kein Insidas Artikel mehr.

    Datenschutzhinweis

    Mit dem Abonnement des Newsletters messen wir auch Reichweite und Erfolg, um diesen noch interessanter zu gestalten. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

    Videoüberwachung bei öffentlichen Stellen in Bayern

    Videoüberwachung bei öffentlichen Stellen in Bayern

    Ein ungebrochener Trend und ein Dauerbrennpunkt im Bereich des Datenschutzrechtes ist das Thema Videoüberwachung. Es ist eines der wichtigsten Schwerpunkte in der Arbeit der Datenschutzbehörden und häufiger Gegenstand in datenschutzpolitischen Diskussionen. Was ist...

    read more
    Tipps zur Nutzung der Webanalytik-Plattform Matomo

    Tipps zur Nutzung der Webanalytik-Plattform Matomo

    Tipps zur Einstellung Matomo ermöglicht das Tracking von Webseitenbesucherinnen und -besuchern mittels Cookies oder JavaScript. Auch im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Schutzmechanismen in Webbrowsern ist ein Tracking per JavaScript dem Tracking durch...

    read more
    Rechtliche Anforderungen an den Einsatz von Microsoft 365

    Rechtliche Anforderungen an den Einsatz von Microsoft 365

    Teil 1: Microsoft 365: Aufsichtsbehörden im Fokus – Was sagen die Datenschützer?   Dies ist der Auftakt einer Beitragsreihe zur rechtskonformen Nutzung von Anwendungen und Diensten der cloudbasierten „Produktivitätsplattform“ Microsoft 365 (Word, Excel,...

    read more