Auseinandersetzungen in den sozialen Medien schlagen in der Regel einen deutlich raueren Ton an als im echten Leben. Mittlerweile sind von diesem Cybermobbing auch immer häufiger Lokalpolitiker betroffen. Der jüngste Fall, in dem der Landrat von Hameln-Pyrmont, Tjark Bartels, sein Amt aufgrund eines Burn-outs niedergelegt hat, machte bundesweit Schlagzeilen. In einer Videobotschaft machte Bartels auch den rauen Umgangston in den sozialen Netzwerken, der für ihn jedes erträgliche Maß überstiegen hatte, speziell seit dem Missbrauchsfall Lügde, für den Druck auf ihn verantwortlich:
„Wir sind es als Politikerinnen und Politiker gewohnt, beschimpft zu werden, und das auch in übler Form. Auch ich habe das jahrelang ausgehalten, im Fall Lügde war meine Grenze deutlich überschritten.“
Oft bleibt es in den sozialen Netzwerken nicht bei Beschimpfungen. Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, gab es bereits in 40 % aller befragten Kommunen Probleme mit Stalking, Einschüchterung und Bedrohung. In 8 % der Kommunen kam es sogar zu tätlichen Angriffen auf Mitarbeiter und Mandatsträger. Rüdiger Butte, Bartels Amtsvorgänger als Landrat von Hameln-Pyrmont wurde 2013 im Kreishaus erschossen.
Eine Initiative der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht vor, Lokalpolitiker zumindest vor dem Hass im Netz besser zu schützen. Dazu solle § 188 StGB neu gefasst werden. Ansonsten empfiehlt es sich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und ehrenamtlich Tätige früh für den Hass im Netz zu sensibilisieren und rechtzeitig Hilfe anzubieten. Betroffenen ist oftmals bereits damit geholfen, dass sie erkennen, dass sie in kritischen Situationen nicht alleine gelassen werden. Zudem sollten Drohungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden; es ist ratsam frühzeitig die Polizei zu informieren.
Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de