So gut wie jede Webseite hat es: ein Impressum. Aber was genau ist ein Impressum? Was hat es mit Datenschutz zu tun und braucht eine Webseite automatisch ein Impressum? Der folgende Newsletter fasst zusammen, was es mit dem Impressum auf sich hat und wie ein solches richtig erstellt wird.
Was ist ein Impressum?
Das Impressum ist eine rechtliche Pflichtangabe auf einer Webseite. Der Gesetzgeber hat dies für Digitale Diensteanbieter im § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
geregelt. Es enthält Informationen über den Betreiber der Webseite und soll den Nutzern ermöglichen, den Betreiber der Webseite zu kontaktieren und dadurch Transparenz schaffen. Man kann sich das Impressum also als eine Art Visitenkarte vorstellen. Es soll die Möglichkeit bestehen, die Seriosität des Anbieters zu verifizieren.
Wer muss ein Impressum angeben?
Grundsätzlich gilt eine Impressumspflicht für alle Anbieter einer Internetseite, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient.
Für nicht wirtschaftlich tätige Vereine, Bürgerinitiativen sowie auch die Webseiten von Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen, ergibt sich die Impressumspflicht nicht immer aus dem § 5 DDG, sondern aus § 18 Medienstaatsvertrag.
- 5 DDG spricht außerdem von „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Ein Entgelt können auch Einwilligungen in Datenverarbeitungen, wie etwa Anzeigen personalisierter Werbung sein. Zudem ist ist also ausreichend, wenn mit der angebotenen Leistung auf dem Markt Geld verdient werden kann. Verkaufsplattformen, Suchmaschinen, Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. müssen ebenfalls ein Impressum angeben. § 18 MStV umfasst zudem auch unentgeltlichen nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen Telemedien.
Kurz und knapp: Um die Impressumspflicht kommt kaum ein Internetauftritt, Social Media Kanal oder App herum.
Welche Informationen müssen im Impressum nach DDG angegeben werden?
Insbesondere folgende Informationen müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Betreibers der Webseite
- den Namen (bei natürlichen Personen Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also einer juristischen Person, der komplette Unternehmensname sowie auch Name und Vorname der vertretungsberechtigten Person),
- bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder AG),
- die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort),
- einen Kontakt, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglicht; in der Regel sind das die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer oder ein Chat
- soweit vorhanden, auch die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
- ebenfalls, falls vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.
- Standesrechtliche Angaben (Zugehörigkeit zu einer Kammer)
- Zuständige Aufsichtsbehörden
Welche Informationen müssen im Impressum nach MStV angegeben werden?
Soweit es sich nicht um journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote handelt, sind anzugeben
- Name und Anschrift sowie
- bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Wie/Wo muss das Impressum auf der Webseite platziert werden?
Das Impressum sollte leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Eine übliche Platzierung ist am unteren Ende der Webseite oder das Impressum ist über einen Link zu finden. Wichtig ist, dass der Link gut sichtbar und von jeder Seite aus abrufbar ist. Zudem sollte der Link auch einen eindeutigen Namen wie etwa „Impressum“ tragen. Es sollte nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt sein oder wenn für das Abrufen des Impressums spezielle Leseprogramme notwendig sind.
Da es sich um eine gesetzliche Pflichtinformation handelt, sollte die Impressumsseite ohne eine Entscheidung des Webseitenbesuchers hinsichtlich Tracking und ähnlichem erreichbar sein.
Wie oft sollte das Impressum überprüft werden?
Das Impressum sollte regelmäßig geprüft werden, um sicherzugehen, dass es auf dem aktuellen Stand ist. Insbesondere bei Änderungen hinsichtlich der Adresse oder bei einem Wechsel des der vertretungsberechtigten Person. Zudem müssen ggf. zitierte Gesetze aktualisiert werden.
Welche Bedeutung hat das Impressum für Datenschutz und Informationssicherheit?
Ohne Impressum kann der Verantwortliche etwa bei einem entdeckten Sicherheitsvorfall nicht leicht erreicht werden, es ist also ein Teilaspekt für die Alarmierung. Zudem führt die Pflicht der Angabe der vertretungsberechtigten Person zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten, so dass der Datenschutzbeauftragte bei der Ausgestaltung des Impressums vom Verantwortlichen mit einzubeziehen ist.
Was ist, wenn ein Impressum fehlt?
Hat ein Anbieter kein Impressum hinterlegt, obwohl er dazu verpflichtet ist, droht eine Geldbuße von teilweise bis zu 50.000 Euro. Sollte kein Impressum vorhanden sein, kann dies zu einer Abmahnung führen, woraus sich auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche ergeben können.
Schlusswort
Sollten Sie Hilfe für ihr Impressum auf ihrer Webseite brauchen steht Ihnen die insidas gerne beratend und unterstützend bezogen auf den Datenschutz und die Informationssicherheit Verfügung. Eine ebenfalls von uns angebotene Dienstleistung stellt unser Webseitencheck dar. Wir prüfen dann allgemein die datenschutzrechtliche Konformität ihrer Webseite und helfen Ihnen diese zu verbessern.
Quellen:
https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/