Die Corona-Warn-App des Bundes wurde seit dem 16. Juni 2020 über 14 Mio. Mal geladen (Stand 30. Juni 2020). Wir wissen: Die App ist nicht perfekt – sie steht z.B. Menschen ohne Smartphone nicht zur Verfügung und darf von Jugendlichen unter 16 Jahren laut RKI nicht genutzt werden. Was gut ist, kann noch besser werden. Aber überzogene Kritik ist fehl am Platz.
Datenschutzrechtlich gut vertretbar
Die App arbeitet quasi anonym Die technische Entwicklung konnte transparent auf GitHub verfolgt werden. Dort sind der Quellcode und weitere Informationen verfügbar. Der TÜViT hat die IT-Sicherheit geprüft und bestätigt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung (datenschutzrechtliche Risikobewertung) vorgelegt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hält den Datenschutz für ausreichend (Pressemitteilung vom 16.06.2020). Zur App gibt es selbstverständlich eine Datenschutzerklärung.
Hohe Nutzerzahl entscheidend
Damit die App effektiv Infektionsketten nachverfolgbar macht und hilft, die Pandemie einzudämmen, ist eine hohe Nutzeranzahl wichtig. Nun fragen sich Unternehmen, ob und wie die Verbreitung und der Einsatz der Corona-Warn-App im eigenen Unternehmen und gegenüber Kunden gefördert werden kann.
Bloße Empfehlung der Nutzung zulässig.
Die Nutzung der Corona-Warn-App soll freiwillig erfolgen. Es gibt weder ein Corona-Warn-App-Gesetz noch eine andere rechtliche Verpflichtung von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat zur Nutzung der App.
Von einer Verpflichtung zur Nutzung der App gegenüber MitarbeiterInnen ist abzuraten, und zwar unabhängig davon, ob die App auf privaten Geräten oder denen des Arbeitgebers genutzt werden soll. Der BfDI hält auch eine Verpflichtung von Kunden für unzulässig.
Demgemäß sollte eine Empfehlung, die App einzusetzen, ausdrücklich als unverbindliche Nutzungsempfehlung (in Abgrenzung zur Weisung) kommuniziert werden. Dabei können wichtige Hinweise zum richtigen Umgang mit der App auf den Weg gegeben werden. Die Empfehlung sollte hinsichtlich ihrer Reichweite erkennen lassen, dass der Einsatz nur auf den privaten Endgeräten gewünscht ist. Sie sollte außerdem auf eine sichere Download-Quelle und das Robert-Koch-Institut als Herausgeber hinweisen, da zu befürchten ist, dass die Corona-Warn-App Betrüger anzieht. Bei der Erstellung von Nutzungsempfehlungen unterstützen wir Sie gerne.