Bei den Aufsichtsbehörden der Länder häufen sich immer wieder Beratungsanfragen zum Thema Fotografieren von Personen und Recht am eigenen Bild aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Diese lassen nach wie vor einige Mythen zu diesem Thema sowie eine vielfach vorhandene große Unsicherheit erkennen, obwohl die in der Praxis zu beachtenden Vorgaben in vielen Punkten seit längerem unverändert sind.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) hat dies zum Anlass genommen, umfangreiche Hilfestellungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Die Erläuterungen sollen eine Hilfestellung für Berufsfotografen, Hobbyfotografen, Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine, Schulen und Journalisten bei der Beantwortung von häufigen Fragen bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos bieten.

Behandelt werden u.a. die Fragen: Welche Schritte sind beim Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern rechtlich zu beachten und welche Rahmenbedingungen beim Fotografieren von Personen zu berücksichtigen? Daneben gibt es spezielle Abschnitte für öffentliche Stellen, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und Arbeitgeber. Die Texte werden angereichert mit Mustern für die unterschiedlichen Fragestellungen (z.B. Einwilligungen).

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