Diese App sollten Kommunen von den Diensthandys besser schnell verbannen. Der beliebte Messenger-Dienst WhatsApp stand in der Vergangenheit bereits des Öfteren in der Kritik. Nun bahnt sich neuer Ärger an. Die Landesdatenschützer aus Bayern, und Hamburg monieren, dass die Facebook-Tochter sich nicht an die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält.
So hatte der Handy-Dienst einige Tage vor Wirksamwerden der DSGVO angekündigt künftig personenbezogene Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook und vertrauenswürdigen Drittanbietern zu teilen. Problematisch für Behörden könnte dabei insbesondere werden, dass WhatsApp automatisch die Telefonkontakte ausliest und an den Diensteanbieter überträgt.
Wer WhatsApp auf seinem Telefon installiert hat übermittelt dem amerikanischen Konzern also sämtliche gespeicherten Kontakte, unabhängig davon ob diese WhatsApp ebenfalls nutzen oder nicht. Ohne die Zustimmung der Betroffenen würde dies einen klaren Verstoß gegen die neuen Regelungen zum Datenschutz darstellen.
Zahlreiche Unternehmen sind daher den Schritt gegangen und haben die Nutzung von WhatsApp auf Diensthandys verboten. Eine Maßnahme die bereits viele Städte und Gemeinden ebenfalls ergriffen haben.
Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de